Gesellschaftsrecht
- Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, insbesondere auch unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte.
- Gründung von Gesellschaften (bürgerlich-rechtliche Gesellschaften, Erwerbs- oder Handelsgesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften) und Wahrung der Interessen von Gesellschaftern bei Gesellschaftsgründungen.
- Laufende rechtliche Betreuung von Gesellschaften, insbesondere auch betreffend Firmenbuch (Eintragung und Löschung von Geschäftsführern, Prokuristen, Gesellschaftern); Durchführung von Gesellschafterversammlungen.
- Beratung bezüglich der Sinnhaftigkeit einer Vermögensübertragung auf eine Privatstiftung (insbesondere Familienstiftungen), Ausgestaltung der Stiftungserklärung, Errichtung und Begleitung von Privatstiftungen (samt Übernahme von Organmandaten bei Privatstiftungen).
- Beratung bei der Umstrukturierung von Gesellschaften und Unternehmen (Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzungen) sowie bei Fusionen und Zusammenschlüssen (M & A) einschließlich Errichtung von Syndikatsverträgen.
- Begleitung beim Unternehmenskauf und -verkauf (Share- und Asset-Deals) inklusive Due Diligence.
- Vertretung der Interessen der Gesellschaft gegenüber Organen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen) und Gesellschaftern bzw. umgekehrt einschließlich Errichtung von Geschäftsführerverträgen.
- Beratung bei der Liquidation von Gesellschaften samt Vermögensverteilung.
Zuständige Rechtsanwälte:
Dr. Ludwig Beurle, Dr. Rudolf Mitterlehner, Dr. Klaus Oberndorfer.